Tierverischerungen

Vor den hohen Tierarztkosten bei Krankheit oder nach einem Unfall Ihres Vierbeiners schützt Sie eine Tierkrankenversicherung.

Für Hundebesitzer ist auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ratsam. Sie sichert Schäden ab, die Ihr Hund bei anderen verursacht. 

Erste Informationen erhalten Sie hier:

Wozu braucht man eine Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen?

Auch die beste Fürsorge kann nicht verhindern, dass Ihr Hund oder Ihre Katze einmal krank werden oder einen Unfall erleiden. Das kann hohe Kosten verursachen, denn Behandlungen beim Tierarzt oder Operationen sind teuer. Die Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.

Leistungen der Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

OP-Leistungen: Bei Krankheit oder nach einem Unfall werden 80% der Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose (auch Teilnarkose) und deren Nachbehandlung in den folgenden 15 Tagen erstattet – bis zu 3.000 Euro bzw. 9.000 Euro (mit SicherheitsPlus) je Fall.

Heilbehandlung (bei SicherheitsPlus): Bei Krankheit oder nach einem Unfall werden 80% der ambulanten oder stationären Behandlungskosten übernommen – bis zu 1.000 Euro je Fall.

Komplementäre Behandlungsmethoden: Homöopathie, Akupunktur, Lasertherapie und andere alternative Behandlungsmethoden sind mitversichert, wenn deren Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich belegt ist und sie von einem Tierarzt angewandt werde.

Abrechnung: Die Tierkrankenversicherung zahlt bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – im Notfall, z.B. in der Nacht oder am Wochenende, sogar den dreifachen Satz.

Frei Tierarzt- und Klinikwahl: Den Tierarzt bzw. die Tierklinik können Sie selbst wählen.

Vermittlung einer Tierpension: Werden Sie selbst krank oder wollen verreisen, hilft Ihnen unser Premium-Partner, eine geeignete Tierpension für Ihren Hund oder Ihre Katze zu finden.

Telefonische Anwaltsberatung: Bei Rechtsfragen rund um den versicherten Hund (nur gültig für Hunde) können Sie im Notfall die kostenlose telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte nutzen.

Wartezeit: Es besteht sofortiger Versicherungsschutz – nur bei Krankheit gelten drei Monate Wartezeit.

Schutz im Ausland: Wichtig im Urlaub und bei Auslandsaufenthalten: Ihr Tier ist durch eine Krankenversicherung weltweit geschützt.

 

Wozu braucht man eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor unkalkulierbar hohen finanziellen Folgen, wenn andere durch Ihren Hund einen Schaden erleiden, z.B. wenn er einen Verkehrsunfall verursacht.

Schadensersatz:

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatz berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Versicherte Personen:

Nicht nur Sie als Hundehalter, sondern auch mögliche Miteigentümer, Mithalter und Hüter sind versichert.

Auslandsschutz:

Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren.

 Anmerkung: Kleine und als gezähmt geltende Tiere wie Wellensittiche, Hamster, Kaninchen und Katzen sind über die Privat-Haftpflichtversicherung des Halters versichert.